Haben Sie Fragen zum Lüssihaus, der HeGeBe ZOPA, zum Werkraum, der Wohnbegleitung oder der Organisation unseres Vereins?
Finden Sie hier Antworten zu den häufigsten Fragen.
FAQ
FAQ Lüssihaus
- Was ist das Lüssihaus?
Das Lüssihaus ist eine vollbetreute Wohneinrichtung für suchtbetroffen Menschen aus dem Kanton Zug. Im Lüssihaus besteht keine Abstinenzforderung. - Wie versteht das Lüssihaus Sucht?
Wir verstehen Sucht als Krankheit mit einem meist chronischen Verlauf. - Welches Menschenbild hat das Lüssihaus?
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Lüssihauses sind erwachsene, selbstverantwortliche Personen, die für ihr Verhalten Verantwortung übernehmen. - Was bietet das Lüssihaus an?
Das Angebot des Lüssihauses besteht aus einem vollbetreuten Wohnen mit Tagesstruktur. Die Bewohnenden werden im Bezugspersonensystem individuell betreut. - Gibt es eine Abstinenzpflicht im Lüssihaus?
Im Lüssihaus dürfen Suchtmittel im Rahmen der Hausordnung konsumiert werden (in den Zimmern, allein). - Wie unterstützt das Lüssihaus seine Bewohnerinnen und Bewohner?
Die Bewohnenden werden von den Mitarbeitenden bei der Bewältigung des Alltags, bei der persönlichen Administration und bezüglich der Stabilisierung des Konsums unterstützt. Im Werkraum werden bestehende Ressource gefördert und neue Fähigkeiten erlernt. Die Bewohnenden werden beim Kontakt mit Behörden und Ämtern unterstützt. Die Betreuung ist individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Bewohnenden abgestimmt.
- Wer kann im Lüssihaus aufgenommen werden?
Es werden volljährige Personen ab 18 Jahren aufgenommen. Es besteht keine Altersobergrenze.
- Was sind die Aufnahmebedingungen für das Lüssihaus?
- Substanzabhängigkeit
- Bereitschaft, die Hausregeln des Lüssihaus einzuhalten
- Bereitschaft, an den Aktivierungsangeboten teilzunehmen
- Im Rahmen des Eintrittsverfahrens geklärte angestrebte Dauer des Aufenthalts (vorübergehender oder Langzeitaufenthalt)
- Vorliegen einer Kostengutsprache
- Krankenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Bereitschaft zur Mitgestaltung und Umsetzung der erarbeiteten Ziele
- Wie läuft der Eintritt ins Lüssihaus ab?
Anmeldung der interessierten Person oder durch eine Betreuungsperson.- Vorstellungsgespräch im Lüssihaus
- Aufnahmeentscheid
- Erteilung Kostengutsprache
- Eintritt
- Welche Art von Unterkünften bietet das Lüssihaus?
Das Lüssihaus verfügt über sieben möblierte Einzelzimmer. Jeweils zwei Bewohnende teilen sich ein Bad. - Gibt es spezielle Einrichtungen für Menschen mit Behinderung?
Das Lüssihaus ist rollstuhlgängig und verfügt über einen rollstuhlgängigen Lift. - Ist Internet im Lüssihaus verfügbar?
Im ganzen Lüssihaus steht WLAN zur Verfügung.
- Wie organisieren die Bewohnerinnen und Bewohner ihren Haushalt?
Die Bewohnenden führen den Haushalt als Wohngemeinschaft selbstständig. Sie kochen gemeinsam oder individuell, waschen ihre Wäsche und reinigen die Gemeinschaftsräume und die eigenen Zimmer mit Unterstützung der Mitarbeitenden selbst. - Wie gestalten die Bewohnerinnen und Bewohner ihre Freizeit?
Die Bewohnenden gestalten ihre Freizeit selbst. Das Team organisiert zusätzlich regelmässig Ausflüge und bietet Freizeitaktivitäten an. - Was passiert, wenn gegen die Hausordnung verstossen wird?
Regelmässige und/oder massive Verstösse gegen die Hausordnung können zu einem Time-out oder zum Ausschluss führen.
- Was kostet der Aufenthalt im Lüssihaus?
Der Aufenthalt für Bewohnende aus dem Kanton Zug kostet Fr. 195.–/Tag. Ausserkantonale Bewohnende bezahlen Fr. 250.–/Tag. - Welche zusätzlichen Kosten können anfallen?
Zusätzlich zu den Tagespauschalen fallen die Lebensunterhaltskosten an. - Was passiert, wenn der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen wird?
Bei einem unregelmässigen Austritt (Abbruch durch Bewohnerin/Bewohner, Ausschluss) wird der volle Tagessatz während weiterer vierzehn Tage verrechnet.
- Wie wird der Tagesablauf im Lüssihaus strukturiert?
Die Bewohnenden gehen halbtags einer Beschäftigung nach – entweder im Werkraum oder extern. Zweimal wöchentlich wird das Wohnhaus gemeinsam geputzt und am Mittwochabend findet ein gemeinsames Nachtessen statt, das vom Team gekocht wird. - Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es im Werkraum?
Im Werkraum wird mit verschiedenen handwerklichen Materialien gearbeitet (Holz, Metall, Stoff, Papier, Farbe etc.). - Welche Ziele verfolgt die Beschäftigung im Werkraum?
Mit der Tätigkeit im Werkraum sollen bestehende Fähigkeiten erhalten und neue erlernt werde. Zudem werden Kernkompetenzen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit etc. eingeübt.
- Wer leitet das Lüssihaus?
Die Leitung liegt bei der Betriebsleiterin. - Welche Fachkräfte arbeiten im Lüssihaus?
Im Lüssihaus arbeiten Personen mit Ausbildungen im sozialen Bereich (Sozialpädagogik, Soziale Arbeit), Psychologie, Handwerk mit agogischer Weiterbildung und aus Betreuungsberufen. - Wie ist die Betreuung während der Nacht und an Wochenenden organisiert?
Nachts und an Wochenenden sind die Mitarbeitenden des Begleitteams für die Betreuung der Bewohnenden zuständig.
- Wie unterstützt das Lüssihaus im Bereich Gesundheit?
Die Bewohnenden des Lüssihauses erhalten Hinweise zu einer gesunden Ernährung und Lebensführung. Veränderungen des gesundheitlichen Zustandes werden frühzeitig erkannt und medizinische Massnahmen vermittelt. - Welche administrative Unterstützung bietet das Lüssihaus?
Die Bezugspersonen unterstützen die Bewohnenden bei der persönlichen Administration, beim Verkehr mit Ämtern und anderen involvierten Stellen.
- Wie unterstützt das Lüssihaus bei der Suchtbewältigung?
Der Aufenthalt im Lüssihaus hilft bei der Stabilisierung des Konsums durch Verwaltung der verordneten Opiode. Nebenkonsum wird thematisiert und kann oft dank der stabilen Wohnsituation und der engen Begleitung durch die Mitarbeitenden des Lüssihauses reduziert werden. - Welche Rolle spielt die externe Vernetzung?
Das Lüssihaus arbeitet eng mit dem Helfendennetz der Bewohnenden zusammen und stellt so die zielgerichtete Unterstützung sicher.
FAQ HeGeBe ZOPA
- Was ist die HeGeBe ZOPA?
Die HeGeBe ZOPA ist das suchtmedizinische Ambulatorium und die Heroinabgabestelle im Kanton Zug. - Welche Dienstleistungen bietet die HeGeBe ZOPA an?
Die HeGeBe ZOPA führt ambulante suchtmedizinische Behandlungen (Abgabe von Opioiden) durch, bietet psychosoziale Begleitung an und beobachtet die allgemeine gesundheitliche Entwicklung der Patientinnen und Patienten. - Wer ist der Auftraggeber der HeGeBe ZOPA?
Die Drogenkonferenz des Kantons Zug erteilt den Leistungsauftrag für die opioidgestützten Behandlungen der HeGeBe ZOPA. - Wer ist der Träger der HeGeBe ZOPA?
Der Verein Anker ist seit 1995 Träger der HeGeBe ZOPA.
Wie kann man sich bei der HeGeBe ZOPA anmelden?
Die Anmeldung erfolgt telefonisch während der Bürozeiten (041 511 37 40) oder per Mail.
- Welche Voraussetzungen gibt es für die Behandlung bei der HeGeBe ZOPA?
Langjährige Opioidabhängigkeit (Heroin, Methadon etc.), gescheiterte abstinenzorientierte Behandlungen, Wohnsitz in den Kantonen Zug, Schwyz oder Nidwalden. - Wer kann an der heroingestützten Behandlung teilnehmen?
Personen aus den Kantonen Zug, Schwyz und Nidwalden mit einer langjährigen Opioidabhängigkeit, bei welchen frühere, abstinenzorientierte Behandlungsversuche erfolglos blieben.
- Welche Ziele verfolgt die HeGeBe ZOPA mit ihrer Behandlung?
Die Behandlung der HeGeBe ZOPA dient primär der Stabilisierung des Konsums, der verbesserten Gesundheit sowie der sozialen Stabilisierung und Integration. Patientinnen und Patienten mit dem Wunsch nach einer abstinenten Lebensführung werden in der Umsetzung unterstützt. - Welche Medikamente werden in der HeGeBe ZOPA verwendet?
Neben medizinischem Heroin (Diaphin) können sämtliche zur Substitution zugelassenen Medikamente in der Behandlung verordnet werden. - Wie wird die psychosoziale Begleitung in der HeGeBe ZOPA organisiert?
Alle Patientinnen und Patienten haben im Team der HeGeBe ZOPA eine Bezugsperson als persönliche Ansprechpartnerin bzw. persönlichen Ansprechpartner. Die Bezugsperson führt regelmässige Gespräche mit den Patientinnen und Patienten, in welchen die aktuelle Situation besprochen und die notwendige Unterstützung vermittelt wird. - Wie oft müssen Patientinnen und Patienten zur Medikamentenabgabe erscheinen?
Das ist abhängig von der verordneten Substanz sowie von der Applikationsform. Intravenöser Heroinkonsum erfolgt immer in der Abgabestelle. Bei anderen Medikamenten sind je nach individueller Situation der Patientinnen oder Patienten andere Behandlungsrhythmen bzw. Mitgaben von Medikamenten möglich.
- Wer ist Teil des HeGeBe ZOPA-Teams?
Das Team der HeGeBe ZOPA besteht aus der Ärztlichen Leitung, der Betriebsleitung, Sozialarbeitenden sowie medizinischem Personal. - Welche Rolle spielt die Bezugsperson in der HeGeBe ZOPA?
Die Bezugsperson ist persönliche Ansprechpartnerin bzw. persönlicher Ansprechpartner für die einzelnen Patientinnen/Patienten.
- Wer ist für die medizinische Behandlung in der HeGeBe ZOPA verantwortlich?
Für die suchtmedizinischen Behandlung ist die Ärztliche Leitung verantwortlich. - Welche Applikationsformen von Substitutionsmitteln gibt es?
Die Substitution kann intravenös, intramuskular oder oral erfolgen. In einzelnen, medizinisch begründeten Fällen können Substanzen pernasal konsumiert werden.
- Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die Arbeit der HeGeBe ZOPA?
Das Betäubungsmittelgesetzt BetmG sowie das Einführungsgesetz dazu regeln die medizinische Suchtbehandlung. - Wie wird die Behandlung in der HeGeBe ZOPA finanziert?
Die medizinische Behandlung wird über die Krankenkasse finanziert. Die psychosozialen Leistungen werden durch Sockelbeiträge von Kanton und Gemeinden gewährleistet. - Gibt es eine Kostenbeteiligung für Patientinnen und Patienten?
Mit Ausnahme des Selbstbehalts der Krankenversicherer ist die Behandlung für die Patientinnen und Patienten kostenlos.
- Welche Standards setzt die HeGeBe ZOPA in Bezug auf Hygiene und Sicherheit um?
Es werden die Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit BAG sowie die Empfehlungen der suchtmedizinischen Fachärzte umgesetzt.
Wann ist die HeGeBe ZOPA geöffnet
Abgabe
Montag bis Freitag
07.15 bis 09.00 Uhr
16.30 bis 18.30 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage
08.00 bis 11.00 Uhr
Büro- und Beratungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr
Oder nach Vereinbarung
FAQ Werkraum
- Was ist der Werkraum?
Der Werkraum ist ein Beschäftigungs- und Tagesstrukturangebot für suchtbetroffene Personen aus dem Kanton Zug. - Welche Schwerpunkte setzt der Werkraum?
Im Werkraum wird mit unterschiedlichen Materialien gearbeitet. Bestehende Ressourcen der Teilnehmenden werden gefördert und neue Fähigkeiten entwickelt. Neben den handwerklichen Möglichkeiten ist der Werkraum ein Ort, an dem soziale Interaktionen und Basiskompetenzen wie Pünktlichkeit oder Verlässlichkeit eingeübt werden. - Wer kann den Werkraum nutzen?
Der Werkraum steht suchtbetroffenen Menschen aus dem Kanton Zug offen.
- Welche Schwerpunkte hat die Beschäftigung im Werkraum?
Im Zentrum der Beschäftigung stehen der Erhalt und die Erweiterung handwerklicher Fähigkeiten sowie die soziale Interaktion. - Welche Materialien und Tätigkeiten werden im Werkraum angeboten?
Es kann mit Holz, Metall, Stoff, Papier, Farben und vielen weiteren Materialien gearbeitet werden.
- Wer kann im Werkraum des Lüssihauses arbeiten?
Der Werkraum ist für suchtkranken Personen aus dem Kanton Zug offen. - Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um im Werkraum arbeiten zu können?
Wunsch nach einer Tagesstruktur; Bereitschaft, die Regeln des Werkraums einzuhalten; Kostengutsprache. - Gibt es eine Probezeit für externe Teilnehmende im Werkraum?
Es besteht keine Probezeit. Patientinnen und Patienten der HeGeBe ZOPA können ohne Kostengutsprache während drei Monaten im Werkraum Probe arbeiten. Danach werden sie ordentlich in den Werkraum aufgenommen und erhalten eine Integrationszulage IZU.
- Wie hoch sind die Kosten für externe Benutzende?
Die Kosten betragen Fr. 80.—pro Halbtag. Zusätzlich fällt die Integrationszulage IZU gemäss SKOS-Richtlinien an. - Wann ist der Werkraum geöffnet?
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 bis 17.00 Uhr
- Wo befindet sich der Werkraum?
An der Dorfstrasse 12a in 6340 Baar. - Wie kann ich den Werkraum kontaktieren?
Unter 041 760 43 00 während der Öffnungszeiten des Werkraums oder Anmeldung über das Lüssihaus (041 760 15 12).
FAQ Wohnbegleitung
- Was ist die Wohnbegleitung des Lüssihauses?
Die Wohnbegleitung unterstützt Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und punktuell Hilfe in der praktischen Lebensführung benötigen. - Für wen ist die Wohnbegleitung gedacht?
Selbstständig wohnende Personen mit einer Suchterkrankung, die punktuell Unterstützung in der praktischen Lebensführung benötigen.
- Was kostet die Wohnbegleitung?
Die Wohnbegleitung kostet Fr. 80.– pro Stunden plus eine Wegpauschale.
- Wie wird die Wohnbegleitung organisiert?
Eine Wohnbegleitung wird aufgrund der Anfrage der betroffenen Person oder einer involvierten Stelle eingerichtet, wenn die Zielsetzungen geklärt sind und eine Kostengutsprache vorliegt. - Welche Ziele verfolgt die Wohnbegleitung?
Mit der Wohnbegleitung wird die Wohnfähigkeit erhalten, sodass der Wohnungsverlust vermieden und der Übertritt in eine betreute Wohnform verhindert werden kann.
FAQ Organisation / Verein
- Was ist der Verein Anker?
Der Verein Anker ist ein konfessionell und politisch neutraler Verein mit Sitz in Baar, der sich für Massnahmen der sekundären und tertiären Suchtprävention einsetzt. - Welche Institutionen werden vom Verein Anker betrieben?
Der Verein Anker ist Träger der HeGeBe ZOPA und des Lüssihauses – Wohnen und Entwicklung. - Wie finanziert sich der Verein Anker?
Der Verein finanziert sich aus Mitgliederbeiträgen, Spenden und Zuwendungen. Die Einrichtungen des Vereins Anker werden durch Leistungen der Krankenversicherer sowie objekt- und subjektbezogene Mittel der öffentlichen Hand finanziert.
- Wie kann ich Mitglied im Verein Anker werden?
Die Mitgliedschaft steht Privatpersonen und Kollektivmitgliedern offen. - Was kostet eine Mitgliedschaft im Verein Anker?
Einzelmitglied Fr. 20.–/Jahr
Kollektivmitgliedschaft Fr. 100.–/Jahr - Wie kann ich den Verein Anker finanziell unterstützen?
Der Verein Anker freut sich über jede allgemeine oder zweckgebundene Spende, die er für die Umsetzung seiner Ziele bzw. für suchtbetroffene Menschen einsetzen kann.
- Wer ist Teil des Vorstandes des Vereins Anker?
Der Vorstand des Vereins Anker setzt sich aus Mitgliedern aus verschiedenen politischen Parteien, Behördenvertretern, interessierten Privatpersonen sowie einem Vertreter/einer Vertreterin der gemeindlichen Sozialämter zusammen. - Welche Aufgaben hat die Geschäftsleiterin?
Die Geschäftsleiterin führt die administrativen Vereinsgeschäfte, unterstützt den Vorstand in seinen Aufgaben und leitet den operativen Geschäftsbetrieb.
- In welchen Netzwerken ist der Verein Anker aktiv?
Der Verein Anker ist Teil des Netzwerks Suchthilfe Zug und Mitglied im Fachverband Sucht. Die Betriebe HeGeBe ZOPA und Lüssihaus – Wohnen und Entwicklung sind in der AG Suchtarbeitende und in der Ortsgruppe Baar vernetzt. Die HeGeBe ZOPA ist in die HeGeBe-Strukturen des Bundesamts für Gesundheit BAG eingebunden. - Was ist der Fachverband Sucht?
Der Fachverband Sucht ist der Verband von mehr als 300 Fachorganisationen der Suchtprävention und Suchthilfe (Beratung, Therapie und Schadenminderung) in der Deutschschweiz. - Was ist das Netzwerk Suchthilfe Zug?
Das Netzwerk Suchthilfe ist ein regelmässiges Austauschgremium der Suchtfachstellen im Kanton Zug unter der Leitung der Gesundheitsdirektion. Ziel des Netzwerks ist es, aktuelle Entwicklungen im Suchtbereich im Kanton Zug frühzeitig zu erkennen und die Angebote für Suchtbetroffene zu koordinieren.
- Wie werden die Institutionen Lüssihaus und HeGeBe ZOPA finanziert?
Die Einrichtungen des Vereins Anker werden durch Leistungen der Krankenversicherer sowie objekt- und subjektbezogene Mittel der öffentlichen Hand finanziert.
Mitglied werden
Werden Sie Mitglied im Verein Anker und unterstützen Sie unsere Anliegen und Angebote!
Jahresbeiträge:
Fr. 20.– für Einzelmitglieder (Privatpersonen)
Fr. 100.– für Kollektivmitglieder (juristische Personen)