Die Räumlichkeiten der HeGeBe ZOPA befinden sich an der Dorfstrasse 4a in Baar. Nachstehend finden Sie Detailinformationen über unser Behandlungskonzept und dem Betriebskonzept. Erfahren Sie ausserdem mehr über unsere Vernetzung und Zusammenarbeit.

Behandlungskonzept

Für Menschen mit einer Abhängigkeit von Opioiden sind Behandlungen mit Ersatzstoffen oder Diacetylmorphin eine bewährte Methode.

Das 4-Säulen-Modell der Schweizer Drogenpolitik (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Regulierung) hat sich seit 1991 erfolgreich weiterentwickelt und umfasst heute auch andere Substanzen mit Suchtpotenzial.

Die HeGeBe ZOPA bietet als einzige spezialisierte Institution im Kanton Zug ambulante Suchtmedizin mit heroin- und substitutionsgestützten Behandlungen sowie suchtmedizinische Beratung und Therapie an.

Wir betrachten Sucht als ein meist chronisches Krankheitsbild mit psychischen und körperlichen Aspekten, das i. d. R. auch das soziale Leben beeinflusst.

Die Patientinnen und Patienten sind selbstverantwortliche Erwachsene, die professionelle medizinische Unterstützung benötigen. Die Behandlung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen, bezieht die neuesten Forschungserkenntnissen ein und ist geprägt von Wertschätzung und Offenheit.

Die Behandlung steht für Personen aus den Kantonen Zug, Nidwalden und Schwyz offen, die mindestens 18 Jahre alt sind, eine Abhängigkeit von Opioiden aufweisen und bei denen andere therapeutische Massnahmen erfolglos blieben. Unter bestimmten Bedingungen können auch Patientinnen und Patienten aus anderen Kantonen behandelt werden.

Schadensminderung, Stabilität der Lebenssituation und Verbesserung der Lebensqualität auf psychischer, körperlicher und sozialer Ebene sind die Ziele der suchtmedizinischen Behandlung. Sie reichen von einer Reduzierung der Risiken bis hin zur Abstinenz.

Die suchtmedizinische Behandlung orientiert sich an Empfehlungen der Fachkreise, insbesondere der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin. Die psychosoziale Betreuung folgt bewährten Methoden und Standards der Betreuung von suchtkranken Personen.

Nach der Indikationsstellung folgen die Behandlungsphasen Eintritt, Behandlung und Austritt mit den Schwerpunkten Kennenlernen, Stabilisierung und Vorbereitung geplanter Austritte.

Die Dauer der Behandlung ist unbegrenzt.

Wir arbeiten eng mit zuweisenden Stellen, Kliniken, Arztpraxen, Behörden und anderen Stellen zusammen, um die Behandlungsziele zu erreichen.

Hier können Sie das gesamte Behandlungskonzept als Druckversion runterladen:

Betriebskonzept der HeGeBe ZOPA

Auftraggeberin der opioidgestützten Behandlungen ist die Drogenkonferenz des Kantons Zug. Es besteht eine auf gesetzlichen Grundlagen basierende Leistungsvereinbarung, die regelmässig überprüft und erneuert wird.

Der Verein Anker ist Träger der HeGeBe ZOPA.

Die medizinischen Behandlungskosten werden von der Grundversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz KVG abgedeckt. Die nicht von den Krankenkassen gedeckten Kosten der psychosozialen Betreuung werden durch die öffentliche Hand getragen.

Das interdisziplinäre Team aus medizinischem und sozialem Fachpersonal sorgt für die optimale Behandlung und Betreuung der Patientinnen und Patienten. Regelmässige Weiterbildungen sind Teil des Konzepts.

Die Infrastruktur und das Sicherheitsmanagement entsprechen den gesetzlichen Anforderungen für Institutionen, die heroingestützte Behandlungen anbieten.

Die HeGeBe ZOPA setzt die für medizinische Einrichtungen geltenden Hygienestandards um.

Die HeGeBe ZOPA orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen für den suchtmedizinischen Bereich und ist Mitglied in relevanten Fachorganisationen.

Die Dienstleistungen umfassen die ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln, suchtmedizinische Beratung, Diagnostik und Therapie, psychosoziale Unterstützung und – sofern möglich – Psychotherapie, allgemeine Medizin und Infektiologie.

Die HeGeBe ZOPA arbeitet auf Basis von BetmG, BetmSV, KVG, KLV, HMG, HMV und GesG.

Hier können Sie das gesamte Behandlungskonzept als Druckversion runterladen:

Sie möchten mehr über die HeGeBe ZOPA erfahren? Wir geben Ihnen Auskunft!

Vernetzung / Links

Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit zwischen der HeGeBe ZOPA und den gemeindlichen Sozialdiensten ist in einem Leitfaden festgelegt.

Download:

Zusammenarbeitsvereinbarung Sozialdienste – ZOPA

Vernetzung

Die HeGeBe ZOPA ist Teil des Netzwerks Suchthilfe Zug und Mitglied des Fachverbands Sucht.

Das Bundesamt für Gesundheit sowie die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug sind verantwortlich für die Betriebs- und Behandlungsbewilligungen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt gemäss seinem Auftrag im Bundesgesetz über die Betäubungsmittel BetmG zur Aktualisierung des Wissens und zur Verbesserung der Behandlungsqualität im Bereich Betäubungsmittelverschreibung bei.

Das Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF) ist vom Bundesamt für Gesundheit beauftragt, Substitutionsbehandlungen wissenschaftlich zu begleiten und die dabei gewonnenen Erkenntnisse in die Praxis einfliessen zu lassen.