Eintritt
- Mindestalter: 18 Jahre
- Vorliegende Suchtmittelabhängigkeit (illegale und/oder legale Substanzen)
- Kein Pflegebedarf
- Kostengutsprache für den Aufenthalt
- Regelung der Lebensunterhaltskosten
- Zielvereinbarung mit den einweisenden Stellen und der Klientin/dem Klienten
- Gültige Haftpflichtversicherung
- Kontaktaufnahme durch die interessierte Person oder zuweisende Stelle (041 760 15 12, info@anker-zug.ch)
- Gegenseitiges Kennenlernen und Besuch des Lüssihauses
- Kostengutsprache
- Erarbeitung der Zielvereinbarung
Bei Dringlichkeit kann der Eintritt ins Lüssihaus kurzfristig und unbürokratisch erfolgen, auch ohne vorliegende formale Vereinbarungen.
Schwerpunkte der Betreuung
In der alltagsbegleitenden Betreuung werden die sozialen Kompetenzen der Bewohnenden bearbeitet und Verhaltensanpassungen eingeübt. Es wird das Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen dem eigenen Verhalten und den Reaktionen des Umfelds geschärft. Der Umgang mit Frustrationen wird thematisiert und alternative, konstruktive und lösungsorientierte Verhaltensweisen werden erlernt.
Die individuelle Begleitung orientiert sich am ressourcenorientierten Empowerment und integriert individuelle Fähigkeiten, Ziele und Wünsche des/der Bewohnenden.
Die Bezugsperson schafft mit der betreuten Person ein Arbeitsbündnis, das sich an den Wünschen, Zielen und Bedürfnissen des/der Bewohnenden orientiert und die Rahmenbedingungen des Lüssihauses und die mit der platzierenden Stelle vereinbarten Aufenthaltsziele berücksichtigt.
Die Bezugspersonenarbeit umfasst:
- Regelmässige Bezugspersonengespräche
- Unterstützung in Krisen
- Begleitung zu Terminen
- Unterstützung in der persönlichen Administration und im Umgang mit den Finanzen
- Vertreten der Interessen der Klientinnen und Klienten gegenüber Dritten soweit nötig und mit der Zielsetzung des Aufenthalts vereinbar
- Thematisierung des Suchtmittelkonsums
- Thematisierung von Sanktionen bei Regelverstössen
- Erschliessen von Ressourcen
- Etc.
Die medizinische Versorgung wird durch die Hausärztinnen und Hausärzte der Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt. Verordnete Medikamente inkl. substituierte Suchtmittel werden von den Mitarbeitenden abgegeben und deren Einnahme kontrolliert.
Zielsetzung des Lüssihauses ist es, den Bewohnenden auch bei schlechter werdender Gesundheit ein Zuhause zu sein – auf Wunsch bis zum Lebensende. Das Lüssihaus ist jedoch keine Pflegeinstitution. Notwendige Pflegedienstleistungen werden durch die Spitex erbracht. Die Rückkehr nach allfälligen Spitalaufenthalten wird auf Wunsch ermöglicht, wenn dies organisatorisch umsetzbar ist.
Kosten
Wohnen- und Tagesstruktur
- 195.–/Tag für Bewohnende aus dem Kanton Zug
- 250.–/Tag für ausserkantonale Bewohnende
Depots
(werden nach dem Austritt zurückerstattet)
- 150.– Schlüsseldepot
- 800.– Schadensdepot
Kosten ausserordentlicher Austritt
Sofortiger Ausschluss durch das Lüssihaus
- 14 Tage voller Tarif
Abbruch durch den Klienten/die Klientin
- 14 Tage voller Tarif
Time-out
- 195.–/Tag bzw. Fr. 250.–/Tag bis und mit 7. Tag
- 150.–/Tag bzw. Fr. 200.–/Tag ab dem 8. Tag
Weitere Kosten
Monatliche Lebenshaltungskosten (SKOS-Richtlinien, Grundbedarf für den Lebensunterhalt GBL) gemäss Konferenz gemeindlicher Sozialdienste des Kantons Zug KGSZ.
Integrationszulage für Nichterwerbstätige IZU (SKOS-Richtlinien) gemäss Regelung der Konferenz gemeindlicher Sozialdienste des Kantons Zug KGSZ, wenn die Bedingungen erfüllt sind:
- 150.–/Monat für Personen ab 25 Jahren
- 75.–/Monat für Personen unter 25 Jahren